Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Buchung einer Tour geht der Kunde mit dem Reiseveranstalter einen verbindlichen Reisevertrag ein. Die Buchung erfolgt über das Online-Formular auf der Internetseite http://www.bugsontour.com oder per Telefon. Mit der Buchung erklärt der Kunde, dass er und seine Mitreisenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters akzeptieren. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter in Form einer schriftlichen Reisebestätigung zustande.

2. Leistungen Gegenstände des

Reisevertrages sind die zu diesem Zeitpunkt gültige Reisebeschreibung auf der Internetseite des Reiseveranstalters mit Preisen und Leistungen unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Reise und die schriftliche Reisebestätigung.

3. Leistungsänderungen und Preisänderungen

Im Hinblick auf Witterungsbedingungen, durch Teilnehmer verschuldete Pannen/Verzögerungen, sowie unvorhersehbare widrige Einflüsse, bleiben Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Preisänderungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Seiten schriftlich bestätigt wurden.

4. Bezahlung

Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluß fällig. Die Anzahlung wird dem Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss spätestens zwei Monate vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei Anmeldungen innerhalb von 2 Monaten zum Reisebeginn wird der komplette Reisepreis sofort fällig und muss spätestens bei Reisebeginn eingegangen sein. Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet, erlischt die Berechtigung an der Reise teilzunehmen und der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag auflösen. In diesen Fällen wird ein eingezahlter Teilbetrag oder ein verspätet eingegangener Betrag wieder zurückerstattet.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren wie folgt:
– bis 90 Tage vor Reisebeginn 0% des Reisepreises (der Kunde erhält eine Rückerstattung von 100%)
– ab 89 bis 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises (der Kunde erhält eine Rückerstattung von 50%)
– ab 29. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises (der Kunde erhält keine Rückerstattung)
Eine Rückerstattung des Startgeldes ist auch ausgeschlossen, wenn die die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Absage nicht angetreten wird.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten.
Bei Rückerstattungen ins Ausland hat der Kunde eventuell anfallende Überweisungsgebühren zu tragen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Verspätungen, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch, wird keine Rückzahlung gewährleistet. Der Reisende ist in diesen Fällen für seine Weiter- und Heimreise in jeder Beziehung selbst verantwortlich.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Rücktritts durch den Reiseveranstalter besteht nicht.
b) der Reiseleiter kann die Reise oder Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist absagen oder abbrechen, wenn Risiken oder behördliche Anordnungen dem planmäßigen Ablauf oder der Sicherheit der Teilnehmer entgegenstehen. Bei einer Absage durch den Veranstalter werden die Startgelder voll, bei einem Abbruch prozentual zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche für den Reisenden.
c) bis 20 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von 5 Fahrzeugen.
d) bei schwerwiegender Erkrankung des Kunden oder eines anderen Reiseteilnehmers oder des Reiseleiters, die eine weitere Teilnahme an der Reise verhindern oder die eine weitere Durchführung der Reise unmöglich machen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Führerausweis

Die Fahrzeuglenker benötigen einen in der EU gültigen Führerausweis und sind verpflichtet, diesen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

10. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Veranstalter haftet nicht bei Schadenansprüchen nach Unfällen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden.

11. Haftungserklärung der Teilnehmer

Den Veranstalter trifft keine Verpflichtung die Fahrtauglichkeit und die Versicherungen des Teilnehmers zu überprüfen.
Die Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und durch sie oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Für den Fall einer Absage oder eines Abbruchs der Veranstaltung durch den Reiseveranstalter (z.B. wegen extremer Witterungsbedingungen, Ausfalls der Reiseleitung, behördlicher Anordnungen) erhebt der Teilnehmer keine Schadensersatzforderung oder Vertragsstrafe. Bei einer Absage durch den Veranstalter werden die Startgelder voll, bei einem Abbruch durch den Veranstalter prozentual zurückerstattet.
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Erklärung im Übrigen nicht berührt.

12. Gewährleistung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

13. Pflichten der Reiseteilnehmer

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, für die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschließen und bei Bedarf eine gültige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen Führerschein mitzuführen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.
Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Verkehrs-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reiseländer ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
Alle Hinweise in Reiseinformationen des Reiseveranstalters sind als Hilfestellung für den Reisenden zu verstehen und begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Auslassung von Informationen oder anderer Durchführung von Vorschriften im Heimatland oder in Reiseländern. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet sich über solche Regelungen selbst zu informieren.
Durch technische Ausfälle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf verzögern oder ändern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht.

14. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

15. Sonstiges

Alle Angaben auf den Internetseiten, der Reisebestätigung und den Infoblättern des Reiseveranstalters werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Informationen über rechtliche Regelungen in den jeweiligen Reiseländer wird nicht übernommen.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, daß während der Veranstaltung gemachte Fotos und Videos auf der Internetseite des Reiseveranstalters veröffentlicht werden, soweit keine Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt werden.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
Abweichungen von den Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

17. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

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