Cancellation policy and form

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren wie folgt:
– bis 90 Tage vor Reisebeginn 0% des Reisepreises (der Kunde erhält eine Rückerstattung von 100%)
– ab 89 bis 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises (der Kunde erhält eine Rückerstattung von 50%)
– ab 29. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises (der Kunde erhält keine Rückerstattung)
Eine Rückerstattung des Startgeldes ist auch ausgeschlossen, wenn die die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Absage nicht angetreten wird.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten.
Bei Rückerstattungen ins Ausland hat der Kunde eventuell anfallende Überweisungsgebühren zu tragen.

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